Gerne erzähle ich Dir persönlich über die vielen Möglichkeiten, in den Genuss meines Services zu kommen.
Ich freue mich, Dich ganz individuell zu beraten. Wir finden für jeden Geldbeutel eine passende Lösung.
Meine Leistungen werden in vielen Fällen von Deiner Krankenkasse bezuschusst oder bezahlt. Hierfür ist eine Verordnung Deiner Hebamme oder ein ärztliches Attest nötig.
In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet Deine Krankenkasse auf Grundlage des § 24 h SGB V oder § 38 SGB V.
Externer Link Sozialgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24h.html#:~:text=%C2%A7%2024h%20Haushaltshilfe,38%20Absatz%204%20gilt%20entsprechend.
Solltest Du keinen Anspruch auf eine Mütterpflegerin haben, so besteht immer die Möglichkeit, mich über ein Privathonorar zu buchen.
Gerne berate ich Dich dazu ganz individuell.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können nach §35a EStG steuerlich geltend gemacht werden:
Externer Link zum Einkommensteuergesetz : https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html .
Jedes Paar, das meinen Service als Selbstzahler bucht, spendet je Einsatz ab einer Dauer von 10 Stunden 2 Stunden für den Einsatz bei einer alleinerziehenden Mutter. Diese Spende ist bereits in meinem Honorar inkludiert. So möchte ich Alleinerziehende in dieser herausfordernden Zeit unterstützen.
Natürlich ist jederzeit eine individuelle Spende für alleinerziehende Super-Mamis möglich.
Sprich mich hierfür einfach an.
© 2025 Jessica Lucks - Mütter- und Familienpflege, All Rights Reserved
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.